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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 1 Allgemeines:
(1) Fa.Götz-Udo Baudler ist ein Einzelunternehmen (im Folgenden BCS genannt).
(2) Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer i.S. d. § 14 BGB, wie auch für Verbraucher i.S. d. § 13 BGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die für Verbraucher geltenden besonderen Bestimmungen sind jeweils gesondert gekennzeichnet.
(3) Der Einbau/Inbetriebnahme sollten grundsätzlich durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. BCS weist ausdrücklich darauf hin, dass bei unsachgemäßem Einbau die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen kann.
§ 2 Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Geschäftsbeziehung zwischen BCS und dem Besteller. Abweichende Bedingungen werden von BCS nicht anerkannt und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn BCS deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Auch eine Abweichung von dieser Schriftformklausel bedarf einer schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Vertragsabschluss und Rücktritt
(1) Unsere Produktbeschreibungen sind kein bindendes Angebot. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines bindenden Angebots dar. Angebote bzw. Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware von BCS angenommen.
(2) BCS übernimmt kein Beschaffungsrisiko.
(3) BCS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleiben unberührt. BCS wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn BCS zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; BCS wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
(4) Unternehmer sind berechtigt, den Vertrag schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages zu widerrufen. Dabei werden für den Unternehmer die Versandkosten und € 25,00 Bearbeitungsgebühr verrechnet. Soweit der Unternehmer nachweist, dass BCS kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, wird entsprechend diesem Nachweis abgerechnet. Weitere Ansprüche wegen einer Wertminderung der Ware bleiben vorbehalten.
§ 4 Lieferung, Versand
(1) Von BCS genannte Liefertermine oder Zeitangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt werden. Verzögert sich der Liefertermin durch nicht rechtzeitige Auslieferung eines Vorlieferanten, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, soweit BCS den Vorlieferanten sorgfältig ausgesucht und angemessene Verträge mit diesem abgeschlossen hat.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Versicherungs-, Versand- und Transportkosten werden zusätzlich zum vereinbarten Lieferpreis berechnet. Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit Annahme der Bestellung fällig. Die Lieferung erfolgt erst nach Erhalt des Kaufpreises.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Kaufpreisforderung Eigentum der BCS. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von BCS.
(2) Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung i. H. des Rechnungsbetrages an BCS ab. BCS nimmt die Abtretung an.
§ 6 Sachmängelhaftung
(1) BCS ist im Rahmen der Nacherfüllung nur zur Ersatzlieferung und regelmäßig nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Schlägt die Ersatzlieferung zweimal fehl oder ist sie BCS unmöglich, so steht dem Kunden das Recht zu, den Kaufpreis entsprechend zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, so leistet BCS für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung neuer Kaufgegenstände verjähren in einem Jahr nach Ablauf des Jahres in welchem die Kaufsache ausgeliefert wurde, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Weitergehende Ansprüche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben unberührt.
(3) BCS haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet BCS nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Leibs, Lebens oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für Schäden, die durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden (z.B. Schäden an anderen Sachen) entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder, wenn wegen der Verletzung des Leibs, Lebens oder der Gesundheit gehaftet wird.
(5) Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 7 Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgesetze zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen BCS und dem Besteller/Kunden kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
(2) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 01.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
(3) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von BCS.
(4) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(5) Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von BCS gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Eckental, Februar 2006
Baudler Car Styling
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